Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Albrecht Facility Management GmbH, Hannover

Dienstleistungen & Immobilien – Stand: Februar 2026


1. Präambel, Geltungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte der Albrecht Facility Management GmbH (nachfolgend „Albrecht Facility Management GmbH") mit Auftraggebern. Albrecht Facility Management GmbH erbringt ihre Leistungen in zwei Geschäftsbereichen:

  • Teil A: Werk- und Dienstleistungen, insbesondere Sicherheitsdienstleistungen, Empfangs- und Hausmeisterservices sowie infrastrukturelles Facility Management.
  • Teil B: Immobilienmaklerleistungen (Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten) gemäß § 652 BGB.

1.2 Teil A gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Teil B gilt gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit gesetzlich vorgesehen.

1.3 Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn Albrecht Facility Management GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Weder das Schweigen auf ein Schreiben des Auftraggebers noch die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt eine Anerkennung abweichender AGB dar.

1.4 Die folgenden Rangfolgen gelten:

  • Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
  • Regelungen in Teil A oder Teil B gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

1.5 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.


2. Vertragsabschluss und Form

2.1 Angebote von Albrecht Facility Management GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistung zustande. Bei Verbraucherverträgen im Sinne des § 13 BGB (Teil B) wird mit der Ausführung der Leistung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen, sofern der Verbraucher nicht ausdrücklich und nachweisbar eine frühere Leistungserbringung verlangt und auf sein Widerrufsrecht hingewiesen wurde (§ 356 Abs. 4 BGB).

2.2 Maklerverträge bedürfen mindestens der Textform gemäß § 656a BGB. Die Inanspruchnahme der Maklerleistung kann als Annahme eines schriftlich oder in Textform übermittelten Angebots gelten.

2.3 Kommunikation per E-Mail genügt den Anforderungen der Textform im Sinne dieser AGB, sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist. Albrecht Facility Management GmbH stellt dem Auftraggeber diese AGB vor Vertragsschluss in zugänglicher Weise zur Verfügung (z. B. als Anlage zur Auftragsbestätigung, per E-Mail oder auf der Website). Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, die AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.


3. Leistungen, Subunternehmer und Personal

3.1 Albrecht Facility Management GmbH erbringt ihre Leistungen sach- und fachgerecht nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Art und Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden bestimmt Albrecht Facility Management GmbH. Der Einsatz geeigneter und zuverlässiger Subunternehmer ist zulässig.

3.2 Im Maklerbereich wird Albrecht Facility Management GmbH als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet. Albrecht Facility Management GmbH darf auch für die Gegenseite tätig werden, sofern keine Interessenkollision besteht und dies offengelegt wird.


4. Mitwirkungspflichten, Informationspflichten und Vertraulichkeit

4.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Zugänge und Betriebsmittel zur Verfügung und weist auf relevante Sicherheitsvorschriften hin.

4.2 Im Maklerbereich sind Exposés und Objektdaten vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung von Albrecht Facility Management GmbH nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine unbefugte Weitergabe kann den Provisionsanspruch auslösen.

4.3 Mitarbeitende von Albrecht Facility Management GmbH sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verstößen kann der Auftraggeber den Austausch des Personals verlangen.


5. Vergütung, Preise, Provision und Zahlungsbedingungen

5.1 Dienstleistungen (Teil A): Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder Vertrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit richten sich nach den vereinbarten Tarifen. Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Albrecht Facility Management GmbH ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich gesetzliche Abgaben, Mindestlöhne, Tariflöhne oder wesentliche Material- und Energiekosten ändern. Die Preisanpassung erfolgt in beide Richtungen: Bei Kostensteigerungen kann Albrecht Facility Management GmbH die Vergütung entsprechend erhöhen; bei nachhaltigen Kostensenkungen ist Albrecht Facility Management GmbH verpflichtet, die Vergütung entsprechend zu reduzieren. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt und tritt mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in Kraft. Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.

5.2 Maklerleistungen (Teil B): Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags. Er entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder mit einem Dritten zustande kommt, an den die Informationen unbefugt weitergegeben wurden.

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Maklervertrag oder – sofern nicht vereinbart – aus der ortsüblichen Provision. Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermG). Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gelten die Kostenteilungsregeln des § 656c BGB. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.


6. Leistungsfristen, Abnahme und Mängel

6.1 Verbindliche Leistungsfristen bestehen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Teilleistungen sind zulässig.

6.2 Bei Werkleistungen gilt § 640 BGB. Eine fiktive Abnahme tritt nur nach Maßgabe des Gesetzes ein. Bei Dienstleistungen ohne Werkcharakter findet keine Abnahme statt. Beanstandungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


7. Vertragsdauer, Kündigung und Stornierung

7.1 Dienstleistungen (Teil A): Verträge über wiederkehrende Leistungen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Stornierungen bis drei Werktage vor Leistungsbeginn sind kostenfrei. Danach ist eine pauschale Vergütung von 25 % des Auftragswertes fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

7.2 Maklerleistungen (Teil B): Unbefristete Maklerverträge können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Bei erheblicher Pflichtverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich.

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende ein Hauptvertrag mit einem von Albrecht Facility Management GmbH nachgewiesenen Interessenten abgeschlossen wird.


8. Haftung

8.1 Albrecht Facility Management GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Albrecht Facility Management GmbH unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Albrecht Facility Management GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2 Objektangaben im Maklerbereich beruhen auf Informationen Dritter. Albrecht Facility Management GmbH übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


9. Abwerbeverbot (Teil A)

Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und bis sechs Monate danach Mitarbeiter von Albrecht Facility Management GmbH abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters fällig, maximal jedoch 15.000 Euro je Verstoß. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt möglich. Albrecht Facility Management GmbH ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.


10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Albrecht Facility Management GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Vorschriften der DSGVO und des BDSG. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO werden durch Albrecht Facility Management GmbH bei oder vor der Datenerhebung aktiv erfüllt, insbesondere durch Übergabe oder Übermittlung der Datenschutzinformation, die unter www.afm-albrecht.de/datenschutz abrufbar ist. Soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen eigenen Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen nachzukommen, sofern er Albrecht Facility Management GmbH personenbezogene Daten Dritter übermittelt.


11. Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

11.2 Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung genannte Ort.

11.3 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hannover. Albrecht Facility Management GmbH ist berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


12. Verbraucherhinweis (Teil B – Immobilien)

Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) oder Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB).

12.1 Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) an Albrecht Facility Management GmbH zu richten: Albrecht Facility Management GmbH, Leisewitzstraße 41, 30175 Hannover, E-Mail: info@afm-albrecht.de.

12.2 Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er Albrecht Facility Management GmbH für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

12.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn Albrecht Facility Management GmbH mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Albrecht Facility Management GmbH verliert.

12.4 Albrecht Facility Management GmbH informiert Verbraucher vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht durch Übergabe oder Übermittlung einer gesonderten Widerrufsbelehrung gemäß den gesetzlichen Anforderungen (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).


13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Teil A – Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen

(Werk- und Dienstverträge, B2B)

A1. Leistungen erfolgen werktags, sofern nicht anders vereinbart. Sonn- und Feiertagsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

A2. Albrecht Facility Management GmbH behält sich vor, Personal nach Eignung und Qualifikation auszuwählen. Weisungsrecht verbleibt bei Albrecht Facility Management GmbH.

A3. Preisanpassungen, Zahlungsbedingungen und Kündigungsfristen gelten gemäß Abschnitt 5 und 7 dieser AGB.


Teil B – Besondere Bestimmungen für Immobilienmaklerleistungen

(B2B & B2C)

B1. Albrecht Facility Management GmbH ist berechtigt, sowohl für Verkäufer/Vermieter als auch für Käufer/Mieter tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision besteht und dies offengelegt wird.

B2. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Hauptvertrags. Auch wirtschaftlich gleichwertige Verträge lösen den Provisionsanspruch aus.

B3. Exposés und Informationen sind vertraulich. Eine unbefugte Weitergabe kann den Provisionsanspruch auslösen.

B4. Kündigungsfristen und Nachwirkung richten sich nach Abschnitt 7.2 dieser AGB.

B5. Maklerverträge bedürfen der Textform (§ 656a BGB).


Hinweis: Albrecht Facility Management GmbH besitzt die erforderliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, erteilt durch die Stadt Hannover.